Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
151
Internationale Zusammenarbeit. Im DBA-Spanien ist die internationale Zusammenarbeit über den Wortlaut des Art. 8 Abs. 4 OECD-MA 2014 hinausgehend auch für die Binnenschifffahrt ausdrücklich geregelt. Aufgrund ihrer Klarstellungsfunktion schlägt diese Fassung der Verteilungsnorm jedoch insoweit materiell nicht durch (vgl. Rz. 67).
152
Gelegentliche Leervermietung von Seeschiffen, Binnenschiffen oder Luftfahrzeugen gem. Art. 8 Abs. 3 Buchst. a DBA-Spanien. Die Regelung ist inhaltlich mit Art. 8 Abs. 3 Buchst. a DBA-Luxemburg identisch. Deshalb wird insoweit auf die Darstellung in Rz. 122 verwiesen. Nach der Denkschrift hat die Regelung in Abs. 3 klarstellende Funktion. Im Prot. wird in Nr. IV zu Art. 8 DBA-Spanien überdies klarstellend bestimmt, dass Art. 8 Rz. 5 OECD-MK bei der Anwendung dieser Regelung zu beachten ist (vgl. Art. 8 Rz. 29 OECD-MK).
153
Nutzung oder Vermietung von Containern gem. Art. 8 Abs. 3 Buchst. b DBA-Spanien. Die Regelung ist inhaltlich mit Art. 8 Abs. 3 Buchst. b DBA-Luxemburg identisch. Deshalb wird insoweit auf die Darstellung in Rz. 123 verwiesen. Auch diese R...