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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

II. Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen

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Begriff. Der Ausdruck „Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen“ ist im Abkommensrecht nicht definiert. Seine Auslegung bestimmt sich somit nach dem innerstaatlichen Recht des Anwenderstaats, sofern es den Begriff in einer spezifischen Bedeutung verwendet und nicht gewichtige Gründe für eine abweichende Auslegung sprechen (Art. 3 Abs. 2). Bei der Auslegung haben Sinn und Zweck des Art. 8 (vgl. Rz. 2) stets Vorrang vor dem innerstaatlichen Recht. Eine vom innerstaatlichen Recht abweichende Auslegung ist daher nur geboten, wenn andernfalls der Sinn und Zweck der Vorschrift ins Leere zu laufen droht. Ein anderes Verständnis würde ohne hinreichenden Grund die Gefahr fördern, dass das Abkommen in den einzelnen Vertragsstaaten unterschiedlich ausgelegt wird, und damit der im Grundsatz angestrebten Entscheidungsharmonie entgegenwirken. Im deutschen Recht finden sich insbesondere in den §§ 5a, 34d Nr. 2 Buchst. c EStG, § 34c EStG 1979 , § 30 MinStG Regelungen, die zur Auslegung des Begriffs herangezogen werden können. Dabei ist jedoch insbesondere zu berücksichtigen, dass die , 34c Abs. 4

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