Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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III. Einwirkung sekundären Unionsrechts auf DBA
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Verhältnis von Richtlinien- und DBA-Recht. Für das Verhältnis von Richtlinien- zum DBA-Recht gelten zunächst die allgemeinen Ausführungen zum Verhältnis von nationalem Recht und Unionsrecht entsprechend (Rz. 103). Insbesondere genießen auch Richtlinien als Teil des Sekundärrechts Anwendungsvorrang vor von den Mitgliedstaaten abgeschlossenen DBA. Soweit eine im nationalen Recht umgesetzte Richtlinienbestimmung (oder soweit diese aufgrund eines Umsetzungsmangels unmittelbar wirkt) ein „Mehr“ an Rechten gegenüber einer kollidierenden DBA-Regelung gewährt, kann sich der Steuerpflichtige unmittelbar hierauf berufen (z.B. Quellensteuerreduktion auf null nach MTRL gegenüber Quellensteuerreduktion auf 5 % nach DBA). Bleibt umgekehrt das in einer (umgesetzten) Richtlinienbestimmung niedergelegte Recht hinter einer entsprechenden DBA-Regelung zurück, enthalten die RL zumeist einen Günstigkeitsvorbehalt zugunsten des DBA (vgl. z.B. Art. 9 Zins- und Lizenzgebühren-RL, wonach diese RL „nicht die Anwendung einzelstaatlicher oder bilateraler Bestimmungen [berührt], die ...