Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Funktionsanalyse als Ausgangspunkt
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Zentrale Stellung der Funktionsanalyse. Die Funktionsanalyse nimmt innerhalb der internationalen Einkünfteabgrenzung — unabhängig von der Rechtsform — eine zentrale Stellung ein (vgl. Art. 9 Rz. 67 f.). Insofern sieht § 1 Abs. 1 BsGaV zutreffend die Funktionsanalyse als Ausgangspunkt der Betriebsstättengewinnermittlung vor. Dies entspricht der Auffassung der OECD und der Finanzverwaltung (vgl. Rz. 199 für den Bereich der Produktion und Rz. 202 für den Bereich des Vertriebs). Ziel der Funktionsanalyse ist die detaillierte Untersuchung der von den betrieblichen Teileinheiten wahrgenommenen Funktionen (vor allem in Form der Personalfunktionen) und Risiken. Nach Auffassung der OECD soll die Funktionsanalyse dabei eng an den Vorgaben der OECD-Leitlinien 2010 für verbundene Unternehmen erfolgen (vgl. Art. 9 Rz. 36 ff. u. 68 f.; vgl. auch Art. 7 Rz. 18 OECD-MK 2008). Hierbei steht nach Auffassung der OECD die Identifikation und Analyse der „wesentlichen Personalfunktionen“ im Vordergrund (vgl. Art. 7 (2017) Rz. 23), d.h. d...