Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abkommensberechtigung
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Abkommensschutz und Ansässigkeit. Der Einwirkung durch das primäre Unionsrecht kann zunächst die in den DBA geregelte Frage ausgesetzt sein, wer in den Genuss einer Abkommensvergünstigung kommen kann (sog. Abkommensberechtigung). Nach Art. 1 können nur die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässigen Personen die in einem DBA enthaltenen Abkommensvergünstigungen beanspruchen. Art. 4 Abs. 1 bestimmt näher, wann eine Person in einem Vertragsstaat ansässig ist. Maßgeblich sind die Steuerpflicht im Vertragsstaat aufgrund des Wohnsitzes, der ständige Aufenthalt, der Ort der Geschäftsleitung oder aufgrund eines ähnlichen Merkmals. In der Regel handelt es sich dabei um die unbeschränkte Steuerpflicht (zur Abgrenzung von Ansässigkeit und unbeschränkter Steuerpflicht vgl. Art. 4 Rz. 23 ff.). Beschränkt Steuerpflichtige kommen deshalb grds. nicht in den Genuss von Abkommensvergünstigungen. Die Differenzierung zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht und damit die Anknüpfung an die Ansässigkeit werden vom EuGH nicht per se als ver...