Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Ausübung des Besteuerungsrechts

40

Kein Ausübungszwang. Der Belegenheitsstaat kann sein Recht zur Besteuerung ausüben, muss es aber nicht. Die tatsächliche Besteuerung (u.a. Besteuerungsgrundlage, Tarif) richtet sich nach dem innerstaatlichen Steuerrecht des Belegenheitsstaats.

S. 427

41

Deutschland als Ansässigkeitsstaat. Deutschland als Ansässigkeitsstaat stellt die Einkünfte aus im Ausland belegenen unbeweglichen Vermögen regelmäßig unter Progressionsvorbehalt steuerfrei; durch die innerstaatliche Neuregelung in § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG i.d.F. des JStG 2009 wurde der Progressionsvorbehalt allerdings mit Wirkung ab 2008 weitgehend eingeschränkt (vgl. Rz. 28). Abweichend hiervon wurde in einigen Abkommen die Anrechnungsmethode vereinbart (z.B. Art. 22 Abs. 2 Buchst. b Unterabschnitt vii DBA-Spanien; Art. 23 Abs. 5 Buchst. b DBA-Finnland; Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz, die die Steueranrechnung anordnen, sofern das unbewegliche Vermögen nicht einer im Belegenheitsstaat gelegenen gewerblichen Betriebsstätte dient bzw. tatsächlich zu einer solchen Betriebsstätte gehört).

Daten werden geladen...