Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Vorrang abkommensautonomer Auslegung und Bedeutung des innerstaatlichen Rechts
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Abkommensautonome Auslegung. Selbst dann, wenn man — von der monistischen Theorie ausgehend — DBA und innerstaatliches Recht als verschiedene Bestandteile einer einheitlichen Rechtsordnung begreift, so bilden DBA doch einen geschlossenen Regelungskreis, der für seine Zwecke eigene vom innerstaatlichen Recht zu trennende Begriffe verwendet. Entsprechend sind die „Begriffe aus einem Doppelbesteuerungsabkommen zunächst eigenständig, das heißt also abkommensrechtlich, auszulegen und zu verstehen“. Insoweit sind DBA primär aus sich selbst heraus auszulegen (sog. abkommensautonome Auslegung ), wobei diejenige Auslegung anzustreben ist, die am ehesten die Aussicht hat, in beiden Vertragsstaaten akzeptiert zu werden (sog. Effektivitätsgrundsatz, ausführlich Rz. 109). Die Vertragsparteien sind aber in der Ausgestaltung des DBA insoweit frei, als sie für die Auslegung abkommensrechtlicher Begriffe einen Rückgriff auf das jeweilige Verständnis des innerstaatlichen Rechts des einen oder anderen Vertragsstaats anordne...