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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

I. DBA-Belgien (1967/2002/2010)

232

Art. 5 Abs. 1 DBA-Belgien (feste Geschäftseinrichtung). Art. 5 Abs. 1 DBA-Belgien entspricht Art. 5 Abs. 1 OECD-MA (s.o. Rz. 41 ff.).

233

Art. 5 Abs. 2 DBA-Belgien (Positivkatalog). Art. 5 Abs. 2 DBA-Belgien entspricht weitgehend Art. 5 Abs. 2 OECD-MA (s.o. Rz. 86 ff.). In Abweichung zum OECD-MA sind die Bauausführungen und Montagen (s.o. Rz. 106 ff.) nicht in einem eigenständigen Art. 5 Abs. 3, sondern in der Aufzählung des Art. 5 Abs. 2 DBA-Belgien unter der Nr. 7 genannt. Systematische Rückschlüsse können aus der abweichenden Normierung nicht gezogen werden. Vielmehr soll der Begriff der Bauausführung und Montage nach Maßgabe des OECD-MK 1977 ausgelegt werden. Dementsprechend führt die abweichende Formulierung zu keiner Ausdehnung des abkommensrechtlichen Betriebsstättenbegriffs (s.o. Rz. 88) i.S.d. § 12 Satz 2 AO, bei dem nach h.M. auch ein Ort der Geschäftsleitung ohne feste Geschäftseinrichtung als Betriebsstätte angesehen wird (s.o. Rz. 95). Gemäß Art. 5 Abs. 2 Nr. 7 DBA-Belgien beträgt die Frist für Bauausführungen und Montagen nur neun Monate. Jedoch verlängert s...

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