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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

I. Allgemeiner Regelungsgegenstand und -zweck

1

Definition der Ansässigkeit. Art. 4 legt fest, ob und in welchem Vertragsstaat eine Person ansässig ist. Bedeutung hat dies für zahlreiche Abkommensartikel (vgl. Rz. 2 ff. und 17 ff.) sowie für Regelungen des innerstaatlichen Rechts (vgl. Rz. 8 und 20) und des EU-Rechts (vgl. Rz. 9 und 19).

S. 255

2

Abkommensberechtigung. Nach Art. 1 gilt das Abkommen für Personen, die in einem oder beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Für die Eröffnung des persönlichen Anwendungsbereichs eines Abkommens muss daher die abkommensrechtliche Ansässigkeit der jeweils betrachteten Person hinzukommen (vgl. auch Art. 1 Rz. 1 OECD-MK). Liegt die Ansässigkeit in einem Vertragsstaat vor, kommt eine Einschränkung der Abkommensberechtigung nur noch durch besondere DBA-Klauseln in Betracht.

3

Bestimmung des „Unternehmens eines Vertragsstaates“. Für eine Reihe von DBA-Regeln kommt es darauf an, ob ein Unternehmen des einen oder des anderen Vertragsstaates vorliegt. Ausgehend von Art. 3 Abs. 1 Buchst. d ist hierfür entscheidend, wo die Person, die das Unternehmen betreibt (sog. Unternehmer), an...

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