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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Bilaterales Abkommen

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Geltungsbereich. In Art. 3 Abs. 1 des bilateralen TIEA-MA werden die unter das Abkommen fallenden Steuern für jeden Vertragsstaat enumerativ aufgeführt. Für Deutschland sind dies i.d.R. die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Vermögen-, Erbschaft-, Umsatz- und die Versicherungssteuer. Die darauf erhobenen Zuschläge (z.B. der Solidaritätszuschlag) sind dabei ebenfalls eingeschlossen. Das TIEA-MA geht nicht so weit wie Art. 26 OECD-MA, der einen Informationsaustausch zu Steuern jeder Art und Bezeichnung vorsieht (vgl. Art. 26 Rz. 49). Art. 3 Abs. 2 des bilateralen Abkommens ist identisch mit Art. 3 Abs. 3 des multilateralen Abkommens und wird dort gemeinsam mit diesem besprochen.

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