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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

I. Allgemeiner Regelungsgegenstand und -zweck

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Auskünfte auf Ersuchen. § 5 regelt die Auskunftserteilung von Deutschland an andere Mitgliedstaaten. Es handelt sich dabei um Auskünfte, die für die Beitreibung einer Forderung voraussichtlich erheblich sind (siehe Art. 26 Rz. 55 ff.). Im Gegensatz zu Doppelbesteuerungsabkommen ist die Auskunftserteilung für Vollstreckungszwecke in der Beitreibungsrichtlinie eigenständig geregelt. Bei bilateralen Abkommen ist eine derartige Auskunftserteilung durch den allgemeinen Auskunftsartikel (Art. 26 OECD-MA) abgedeckt.

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