Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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I. Allgemeiner Regelungsgegenstand und -zweck
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Standardformblätter und Kommunikationsmittel. § 17 behandelt die Art und Weise der Kommunikation des zentralen Verbindungsbüros mit anderen EU-Mitgliedsstaaten, insbesondere wird die Verwendung von elektronischen Standardformblättern festgelegt.