Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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I. Allgemeiner Regelungsgegenstand und -zweck
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Zuständigkeit und Prüfungsbefugnisse. § 3 EUAHiG dient der Umsetzung von Art. 4 der EU-Amtshilferichtlinie und legt für alle EU-Staaten verbindlich die innerstaatlichen Zuständigkeiten bei der steuerlichen Amtshilfe fest. Die RL sieht eine vereinheitlichte nationale Struktur vor, die die Kommunikation der Mitgliedstaaten untereinander sowie die Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission regeln soll.