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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abkommensrecht

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Art. 25 (Verständigungsverfahren). Laufende Verständigungsverfahren i.S.v. Art. 25 werden durch die Kündigung und das daran anschließende Außerkrafttreten des Abkommens nicht berührt. Zwischen Kündigung und Außerkrafttreten können auch noch weitere Verständigungsverfahren beantragt werden.

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Art. 26 (Informationsaustauch) und Art. 27 (Amtshilfe). Werden nach Außerkrafttreten des Abkommens noch Maßnahmen seitens der FinVerw. durchgeführt, fehlt hierfür u.U. die Rechtsgrundlage, sodass ein Verwertungsverbot zu prüfen ist. Entscheidend für die Frage, ob Informationen ermittelt und an den anderen S. 1975 Staat übermittelt werden dürfen, ist das Recht des Quellenstaates; ein bestehendes Verwertungsverbot ist vom anderen Staat zu beachten.

8

Art. 28. Da Art. 28 lediglich eine deklaratorische Wirkung zukommt (vgl. Art. 28 Rz. 2), hat das Außerkrafttreten des DBA keine Auswirkungen auf die steuerlichen Privilegien von Diplomaten und konsularischen Beamten.

9

Art. 31 (Inkrafttreten). Die Kündigungsregelung des Art. 32 stellt das Gegenstück zur Regelung des Inkra...

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