Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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3. Rückwirkende Anwendung
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Rückwirkung auf innerstaatlicher Ebene. Bei der Neufassung von DBA wird häufig eine rückwirkende Anwendung vorgesehen. Eine solche kann verfassungsrechtlich problematisch sein, wenn die Neufassung eine Verschlechterung für den Steuerpflichtigen bewirkt. Auf innerstaatlicher Ebene liegt eine Rückwirkung dabei vor, wenn der Beginn des (völkerrechtlich) vorgesehenen zeitlichen Anwendungsbereichs auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor der Verkündung des Zustimmungsgesetzes liegt. Das BVerfG unterscheidet zwischen einer grundsätzlich zulässigen „tatbestandlichen Rückanknüpfung“ bzw. „unechten Rückwirkung“ und einer grundsätzlich mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 GG unvereinbaren „Rückbewirkung von Rechtsfolgen“ bzw. „echten Rückwirkung“. Eine echte Rückwirkung liegt im Steuerrecht vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert. Hierzu bedarf es einer konstitutiven Regelung, wobei auch als „Klarstellung“ deklarierte Regelungen einen konstitutiven Charakter aufweisen können. Echte Rückwirkungen sind nur b...