Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

4. Andere Personenvereinigungen

25

Begriffsinhalt. Letztlich zählen die anderen Personenvereinigungen zu den Personen i.S.d. OECD-MA. In den deutschen DBA ist diese Personengruppe jedoch nur selten enthalten. Ausgehend von den Vorgaben des Art. 3 Rz. 2 OECD-MK ist der Ausdruck „andere Personenvereinigung“ weit auszulegen. Als Personenvereinigung ist der Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen zu einem gemeinsamen Zweck zu verstehen. Nicht deutlich wird allerdings, welche Anforderungen an den Zusammenschluss zu stellen sind. Der Ausdruck „body of person“ in der offiziellen englischen Sprachfassung könnte darauf schließen lassen, dass zumindest eine gewisse (rechtliche) Verselbstständigung der Zusammenfassung nötig ist. Auch aus der Anknüpfung in den Verteilungsnormen und aus der Berechtigung zur Einleitung eines Verständigungsver S. 217 fahrens kann hergeleitet werden, dass die andere Personenvereinigung zumindest insoweit gegenüber den sie bildenden Personen ein verselbstständigtes Gebilde darstellen muss, als sie als solche in rechtlich relevanter Weise an wirtschaft...

Daten werden geladen...