Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

635

Zeitlichen Anwendungsbereich des DBA-Luxemburg 2012 prüfen. Wegen der erheblichen Unterschiede ist zunächst zu prüfen, ob der Sachverhalt, zu dem ein Verständigungsverfahren geführt werden soll, in den zeitlichen Anwendungsbereich des DBA-Luxemburg 2012 fällt (siehe oben Rz. 633).

636

Bei Anwendbarkeit der alten Regeln: Antrag nur bei nachgewiesener Doppelbesteuerung, Frist von vier Jahren, ggf. Relevanz innerstaatlicher Umsetzungsfristen, kein Schiedsverfahren. Nach Art. 22 Abs. 1 DBA-Luxemburg 1958 ist ein Verständigungsverfahren nur möglich, wenn eine (mindestens voraussichtliche) Doppelbesteuerung nachgewiesen wird. Außerdem gilt: Bei DBA ohne Antragsfrist aus Sicht der deutschen Verwaltung Antragstellung innerhalb von 4 Jahren ab der relevanten Besteuerungsmaßnahme (siehe oben Rz. 90); ggf. Relevanz innerstaatlicher Umsetzungsfristen, kein Schiedsverfahren.

637

Bei Anwendbarkeit des Art. 24 DBA-Luxemburg 2012: Antragstellung i.d.R. nur im Ansässigkeitsstaat, nähere Ausgestaltung des Schiedsverfahrens noch abzuwarten. Anders als nach dem OECD-MA 2017 muss ein An...

Daten werden geladen...