Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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3. Musterverständigungsvereinbarung (OECD-MVV) zum Schiedsverfahren
349
Unverbindliches Muster für die nach Art. 25 Abs. 5 Satz 4 zu vereinbarenden Anwendungsregelungen. Der OECD-MK enthält als Annex zur Kommentierung des Art. 25 eine Musterverständigungsvereinbarung zur Durchführung des Schiedsverfahrens (OECD-MVV), die außerdem noch mit einer umfangreichen eigenen Kommentierung versehen ist. Die OECD-MVV soll als Basis der nach Abs. 25 Abs. 5 Satz 4 OECD-MA jeweils bilateral zu vereinbarenden Verständigungsvereinbarung zur Durchführung des Schiedsverfahrens verwendet werden können, es soll den Staaten aber freistehen, von der Mustervereinbarung abzuweichen (OECD-Kommentar zur OECD-MVV 2017, Rz. 1).
350
Erhebliche Änderungen der OECD-MVV 2017 gegenüber der früheren Mustervereinbarung von 2008. Die OECD-MVV 2017 ist gegenüber der bis dahin im OECD-MK enthaltenen früheren Mustervereinbarung von 2008 erheblich verändert worden. Damit soll die OECD-MVV an die zwischenzeitlich für das MLI entwickelte Schiedsklausel angepasst werden. Bei der Entwicklung der Schiedsklausel des MLI ist sichtbar geworden...