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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Regelung im gegenseitigen Einvernehmen

342

Allgemeine Verständigungsvereinbarung nach Abs. 3 Satz 1. Die Regelung der Anwendung des Abs. 5 im gegenseitigen Einvernehmen der zuständigen Behörden ist ein Sonderfall der Beseitigung einer Schwierigkeit bei der Anwendung des Abkommens im gegenseitigen Einvernehmen der zuständigen Behörden im Sinne des Art. 25 Abs. 3 Satz 1. Im Grundsatz gelten deshalb auch die Ausführungen oben Rz. 214 ff., allerdings wohl mit verschiedenen Einschränkungen. So spricht etwa die besondere Formulierung des Art. 25 Abs. 5 Satz 4 für eine Pflicht zur Einigung jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, zu dem erstmals für einen Fall nach Art. 25 Abs. 5 Satz 1 die Zweijahresfrist (oder eine andere im jeweiligen Abkommen geregelte Frist) abgelaufen ist (zur Frage der Folgen des Ausbleibens einer Einigung bis dahin siehe unten Rz. 344). Zur für die Vereinbarung zuständigen Behörde siehe oben Rz. 229 (in Deutschland: BMF). Die Bindung der Gerichte sollte hier weniger problematisch sein als bei anderen allgemeinen Verständigungsverfahren, weil mangels Regelung im Abkommen ...

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