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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

4. Zuständige Behörde

255

Art. 3 Abs. 1 Buchst. f; in Deutschland BMF. Zuständige Behörden sind die in der Art. 3 Abs. 1 Buchst. f OECD-MA entsprechenden Vorschrift des jeweiligen Abkommens genannten, vgl. Rz. 69. Für Deutschland ist das für Abs. 3 Satz 2 das BMF, siehe Rz. 229.

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