Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abkommensrecht
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Weitere Diskriminierungsverbote im selben DBA. Die verschiedenen Diskriminierungsverbote stehen nicht in einem Verhältnis der Über- und Unterordnung. Ihr Nebeneinander ist auch nicht durch Grenzlinien markiert. Daraus ergibt sich zum einen, dass verschiedene Diskriminierungsvorschriften im Hinblick auf einen Sachverhalt nebeneinander Anwendung finden können. So können die Voraussetzungen von Art. 24 Abs. 1 und Abs. 3 nebeneinander erfüllt sein, wenn Staatsangehörige eines Vertragsstaats in diesem ansässig sind und sie zugleich in dem anderen Vertragsstaat eine Betriebsstätte unterhalten. Hinsichtlich des Verhältnisses von Art. 24 Abs. 4 zu Art. 24 Abs. 5 wird jedoch zum Teil auch die Auffassung vertreten, dass Art. 24 Abs. 4 als lex specialis die Anwendung von Art. 24 Abs. 5 verdränge (Näheres hierzu unter Rz. 176). Zum anderen ergibt sich, dass, wenn eine Besteuerung unter einem Diskriminierungsgesichtspunkt untersagt ist, diese Wirkung bleibt, unabhängig davon, was das Ergebnis der Prüfung eines anderen Diskriminierungsverbots des DBA sein mag. Diskrimini...