Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Diskriminierungsverbote des Artikels 24 OECD-MA und -MK
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Erste Befassung der OEEC. Die meisten der Diskriminierungsverbote des Art. 24 hat die OEEC insbesondere in den Jahren von 1956 bis 1958 entwickelt. Die mit der Thematik betraute Arbeitsgruppe befasste sich zunächst mit steuerlichen Ungleichbehandlungen aufgrund der Nationalität eines Abkommensberechtigten. Das Mandat der Arbeitsgruppe wurde in Folge ausgedehnt auf weitere Aspekte, aufgrund derer Ungleichbehandlungen festgestellt worden waren. Die Befassung mit den weiteren Aspekten verlief im Wesentlichen parallel zu der schrittweisen Erarbeitung der jeweils damit im Zusammenhang stehenden Verteilungsnorm.
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Jüngere und aktuelle Befassung der OECD. Das sogenannte Delaware-Urteil des BFH und die NEC-Entscheidung des englischen High Court of Justice, sowie die Entscheidungen des EuGH im Bereich der direkten Steuern haben im Jahr 2005 zu dem Entschluss des Steuerausschusses der OECD geführt, eine Unterarbeitsgruppe zu den Diskriminierungsverboten im OECD-MA einzuberufen. Mandat der Gruppe war zum einen die systematische...