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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Überblick

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Systematik. Der Methodenartikel des DBA-Indien sieht die an den Ansässigkeitsstaat gerichtete Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkünften und Vermögenswerten vor, wenn Deutschland (Art. 23 Abs. 1 DBA-Indien, dazu Rz. 146 ff.) bzw. Indien (Art. 23 Abs. 2, Abs. 3 DBA-Indien, dazu Rz. 145) im Einzelfall Ansässigkeitsstaat ist. Es besteht insoweit keine Methodenkongruenz, als Deutschland von der Freistellungsmethode als Regelfall ausgehend (Art. 23 Abs. 1 Abs. 1 Buchst. a DBA-Indien) nur für bestimmte Einkünfte keinen Gebrauch macht (Art. 23 Abs. 1 Buchst. b DBA-Indien), während Indien für sämtliche Einkünfte, die nach dem Abkommen in Deutschland besteuert werden können, die Anrechnungsmethode verwendet (vgl. Art. 23 Abs. 2 DBA-Indien). Aus Sicht Deutschlands enthält der Methodenartikel für die Anwendung der Freistellungsmethode verschiedene beschränkende Vorbehaltsklauseln, nämlich zwar keine Subject-to-Tax-Klausel (vgl. Prot. Nr. 6 Buchst. a DBA-Indien), aber einen Aktivitätsvorbehalt (dazu Rz. 148) sowie Switch-Over-Klauseln zur Vermeidung von doppelten Nicht...

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