Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3. Erdienung des Anspruchs durch eine frühere unselbstständige Arbeit
a) Wirtschaftliche Veranlassung der Beitragsleistungen durch das Arbeitsverhältnis
55
Erdienung des Anspruchs auf Zahlung eines Ruhegehalts. Der Anspruch auf ein Ruhegehalt muss durch eine frühere unselbstständige Arbeit i.S.d. Art. 15 erdient worden sein. Maßgeblich ist, ob die Beitragsleistungen des Arbeitgebers an die Versorgungseinrichtung ihre wirtschaftliche Veranlassung in dem mit dem Versorgungsberechtigten bestehenden Arbeitsverhältnis haben. Die Bezugnahme auf eine frühere unselbstständige Arbeit i.S.d. Art. 15 hat allerdings auch zur Folge, dass Art. 18 nicht für Ruhegehälter gilt, die Freiberufler, Land- und Forstwirte oder Gewerbetreibende nach ihrem Eintritt in den Ruhestand erzielen.
56
Veranlassung der Versorgungsleistungen durch eine „frühere“ unselbstständige Arbeit. Streitig ist, ob Versorgungsleistungen auch dann noch für eine „frühere unselbstständige Arbeit“ gezahlt werden, wenn sich der Arbeitnehmer an den Beitragsleistungen des Arbeitgebers beteiligt oder die Versorgungsleistungen...