Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Einkünfte, die einem Dritten zufließen (Abs. 2)
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OECD-MA 1977. Art. 17 Abs. 2 wurde erstmals durch das OECD-MA 1977 eingefügt und in den späteren OECD-MA übernommen. Durch das Update 2014 wurde Art. 17 Abs. 2 in der englischen Sprachfassung an Art. 17 Abs. 1 angepasst und geringfügig geändert („acting as such“).