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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen

a) Allgemeines

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Definition. Als „Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen“ i.S.v. Art. 15 Abs. 1 sind im weitesten Sinne die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit gem. § 19 EStG zu verstehen, da im Abkommen selbst keine autonome Definition erfolgt und Art. 15 Rz. 1 OECD-MK ausdrücklich von Einkünften aus unselbstständiger Arbeit spricht. Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 2, demzufolge für die Anwendung des Abkommens „jeder im Abkommen definierte Ausdruck die Bedeutung hat, die ihm im Anwendungszeitraum nach dem Recht dieses Staates über die Steuern zukommt“ (vgl. Art. 3 Rz. 66 ff.). Dementsprechend sind hierunter alle Vergütungen zu fassen, die in einem kausalen Verhältnis zur Arbeitsleistung stehen. Das beinhaltet neben den laufenden auch variable Vergütungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit (wie zum Beispiel Boni), Abfindungen, geldwerte Vorteile in jeder Form (etwa die Überlassung eines Firmenwagens, die Übernahme von Versicherungsbeiträgen, vgl. Art. 15 Rz. 2.1 OECD-MK sowie Rz. 26 ff.), Zuwendungen in die Altersvo...

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