Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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4. Verhältnis zu innerstaatlichen Regelungen
a) Regeln zur unbeschränkten Steuerpflicht (§§ 1 Abs. 1—3, 1a EStG)
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Unbeschränkte Steuerpflicht. Art. 15 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 knüpfen im Wesentlichen daran an, dass sich der Arbeitsort vom Wohnsitz des Arbeitnehmers unterscheidet. Der DBA-Wohnsitz für Zwecke der Anwendung des Art. 15 bestimmt sich nach Art. 4 . Nach deutschem innerstaatlichem Recht können Fallgestaltungen vorliegen, in denen der Arbeitnehmer im Inland unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG), erweitert unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 2 EStG), fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 3 ggf. i.V.m. § 1a EStG) oder beschränkt steuerpflichtig ist (§ 1 Abs. 4 EStG, ggf. erweitert beschränkt steuerpflichtig gem. § 2 AStG). Zum Verhältnis der nationalen Regelungen für die Bestimmung der persönlichen Steuerpflicht im Verhältnis zu Art. 4 vgl. Art. 4 Rz. 23 ff. Der Status der jeweiligen Steuerpflicht bestimmt über den Umfang des nach nationalem deutschem Steuerrecht begründeten Steueranspruchs für die dem Art. 15 unterliegenden Einkünfte:
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Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Solche sind...