Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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6. Besonderheiten bei Personengesellschaften
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Freiberufliche Sozietät oder Partnerschaft. Besonderheiten ergeben sich im Hinblick auf die Anwendung des Art. 14 OECD-MA 1992 im Zusammenhang mit den Tätigkeiten einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Schließen sich natürliche Personen zu einer freiberuflichen Sozietät oder Partnerschaft zusammen, wird die selbstständige Arbeit von den einzelnen Gesellschaftern für Rechnung der Sozietät erbracht. Auf die Einkünfte der freiberuflichen Sozietät findet stets Art. 14 OECD-MA 1992 Anwendung, soweit sie als Mitunternehmerschaft einzuordnen ist.
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Einkünftezurechnung. Es stellt sich die Frage, wie die Einkünftezurechnung zu erfolgen hat. Unternehmensgewinne, welche von der Betriebsstätte einer Personengesellschaft erzielt werden, werden den einzelnen Gesellschaftern anteilig zugerechnet. Diese Grundsätze sind auch im Hinblick auf eine freiberufliche Sozietät oder Partnerschaft einschlägig, die in der Rechtsform einer Personengesellschaft ausgestaltet sind. Damit werden die für Rechnung der Sozietät bzw. der Partnerschaft ausg...