Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Verhältnis zum innerstaatlichen Recht

31

Deutschland als Ansässigkeitsstaat. Soweit Deutschland der Ansässigkeitsstaat ist, also der Lizenzgeber (und damit zugleich Gläubiger der Lizenzgebühren) in Deutschland ansässig ist, ergeben sich keine Besonderheiten. Die Lizenzgebühren unterliegen im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht des im Inland ansässigen Lizenzgebers der „regulären“ Besteuerung.

32

Deutschland als Quellenstaat. Stammen die Lizenzgebühren aus dem Inland und werden sie an eine im Ausland ansässige Person gezahlt, die im Inland keine Betriebsstätte unterhält, so können die Lizenzgebühren — vorbehaltlich der Regelungen der DBA — zunächst als beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gem. § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG, aus Vermietung und Verpachtung nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG oder aber als sonstige Einkünfte gem. § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG zu qualifizieren sein. Dabei kommt es für die Einkünftequalifizierung im Inland auf die inländische Betrachtungsweise an, die der für unbeschränkt steuerpflichtige Einkünfte entspricht (sog. isolierende Betrachtungsweise). Folglich ist es ohne Bedeutung, ob die Lizenzgebühren im An...

Daten werden geladen...