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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. EU-Recht

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Zinsertragsteuerrichtlinie. Um die rechtmäßige Besteuerung der Zinserträge von Individuen zu sichern, wurde die sog. Zinsertragsteuerrichtlinie eingeführt. Sie sieht grundsätzlich einen Informationsaustausch über Zinszahlungen im Gemeinschaftsgebiet im Wege automatisierter Kontrollmitteilungen vor. Ausnahmsweise kann statt des Informationsaustausches eine abgeltende Quellensteuer erhoben werden und deren Aufkommen zu 75 % an den Wohnsitzstaat weitergeleitet werden. Eine derartige abgeltende Quellensteuer erheben Österreich, Belgien und Luxemburg. Der Zinsbegriff des Art. 6 dieser RL ist angesichts der Zielsetzung, private Kapitalerträge zu erfassen, weiter gefasst als der des OECD-MA und der der Zins-/Lizenzrichtlinie (s. Rz. 26). Die EU hat zwecks effektiver Umsetzung der RL inhaltsgleiche Abkommen mit Andorra, Liechtenstein, Monaco und der Schweiz abgeschlossen. Die Schweiz erhebt generell auf Zinszahlungen, die von Schweizer Banken geleistet werden, eine 35%ige Abgeltungssteuer und entspricht damit unter anderem dem mit der EU abgeschlossenen Abkommen, s. Rz. 198.

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