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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

4. Ausnahmen

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Ausnahme 1: Dividendenzahlung an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person. Das von Art. 10 Abs. 5 Fall 1 ausgesprochene Verbot der Besteuerung der Dividenden durch den Nichtansässigkeitsstaat greift allerdings nach der ersten Ausnahme nicht ein, wenn der Dividendenempfänger eine im Vertragsstaat ansässige Person ist. Die Ausnahme ist zwingend, da anderenfalls das in Art. 10 Abs. 1 niedergelegte Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates des Dividendenempfängers leerlaufen würde. Die Ausnahme ist damit aber auch gewissermaßen eine Selbstverständlichkeit. Der Nichtansässigkeitsstaat darf also Dividenden einer nicht auf seinem Hoheitsgebiet ansässigen Gesellschaft nach Art. 10 Abs. 1 besteuern, wenn diese an eine auf seinem Hoheitsgebiet ansässige Person gezahlt werden. Wann eine Person im anderen Vertragsstaat ansässig ist, ergibt sich aus Rz. 58 f. Nach den Überlegungen in Rz. 72 ff. muss es sich bei der ansässigen Person, an den die Dividenden gezahlt werden, um den Nutzungsberechtigten handeln. Dem Begriff des Zahlens ist auch hier das übliche Verständnis...

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