Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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4. Abkommensberechtigung von Personengesellschaften
a) Überblick
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Grundsätze. Ausgangspunkt jeder abkommensrechtlichen Beurteilung unter Einbeziehung von Personengesellschaften ist zunächst die steuerliche Einordnung des (ausländischen) Rechtsträgers als Kapital- oder Personengesellschaft. Das ist nach allgemeinen Grundsätzen auf Grundlage eines sog. Typenvergleichs zu entscheiden (vgl. Rz. 40). Liegt hiernach eine Personengesellschaft vor, so ist zu entscheiden, ob bzw. in welchem Umfang diese Personengesellschaft selbst abkommensberechtigt ist. Im Ausgangspunkt besteht hier weitgehende Einigkeit, dass Personengesellschaften als Personen im Sinne des Art. 1 einzuordnen sind; und zwar entweder als Gesellschaften im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchst. b oder als andere Personenvereinigungen im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchst. a. Ob eine Personengesellschaft darüber hinaus auch als in einem Vertragsstaat ansässige Person i.S.v. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 und damit auch i.S.v. Art. 1 anzusehen ist, richtet sich S. 123 danach, ob diese Personengesellschaft aufgrund...