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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. EU-Recht

a) Primäres Unionsrecht

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Inländerdiskriminierung ist EU-rechtlich zulässig. Die Grundfreiheiten des AEUV stehen zunächst insoweit in einem Spannungsverhältnis zu Art. 10, als insbesondere die Quellenbesteuerung von Dividenden zwischen EU-/EWR-Gesellschaften diskriminierungsfrei ausgestaltet sein muss, d.h. grenzüberschreitende Dividenden dürfen steuerlich nicht schlechter behandelt werden als rein inländische Dividenden (zum Verhältnis von EU-Recht und DBA vgl. auch Systematik Rz. 119 ff.). Aus dem Blickwinkel von Art. 10 Abs. 2 ist dies zunächst unproblematisch, weil dadurch grenzüberschreitende Dividenden sogar steuerlich besser behandelt werden als rein inländische Dividenden. Während nämlich nach deutschem Recht im inländischen Fall eine Kapitalertragsteuer von 25 % (zzgl. SolZ) erhoben wird, ist im grenzüberschreitenden Fall diese Besteuerung mit Abgeltungswirkung auf 5 % (Schachteldividende) bzw. 15 % (sonstige Fälle) beschränkt. Insoweit kann aus Art. 10 Abs. 2 allenfalls eine sog. Inländerdiskriminierung resultieren, an der zumindest das ...

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