Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
103
Binnenschifffahrt. Da eine spezielle Regelung für die Binnenschifffahrt fehlt, findet auf entsprechende Gewinne Art. 7 DBA-Italien Anwendung.
104
Gewinne aus der Vermietung von Containern gem. Prot. Nr. 6 zu Art. 8 DBA-Italien. Das Prot. zum DBA-Italien unterstellt dem Regelungsbereich des Art. 8 DBA-Italien auch die Vermietung von Containern für die Beförderung von Gütern oder Waren im internationalen Verkehr und schließt nach der Denkschrift damit die Erhebung einer Abzugssteuer im Quellenstaat von dabei entstehenden Mieteinnahmen (Art. 12 DBA-Italien) aus. Für die Einordnung in den Anwendungsbereich des Art. 8 DBA-Italien ist es unbeachtlich, ob diese Tätigkeiten nicht nur gelegentlich ausgeübt werden bzw. sie nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb von (eigenen) Seeschiffen stehen; denn es ist anzunehmen, dass die Denkschrift, die jene Einkünfte ausdrücklich erwähnt, ggf. entsprechende Einschränkungen gemacht hätte. Die Verteilungsnorm gilt somit auch dann, wenn die Container-Vermietung einziger Gegenstand des Unternehmens ist bzw. das Unternehmen i...