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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

97

Binnenschifffahrt. Der Betrieb der Binnenschifffahrt ist im Abkommen nicht ausdrücklich geregelt. Auf entsprechende Gewinne findet somit Art. 7 DBA-Indien Anwendung.

98

Zinsen gem. Art. 8 Abs. 3 DBA-Indien. Die ausdrückliche Regelung von „Zinsen auf Kapital“ in Art. 8 Abs. 3 DBA-Indien hat allein klarstellende Bedeutung (s. Art. 8 Rz. 14 OECD-MK). Von der Bestimmung unberührt bleiben insbesondere die allgemeinen Grundsätze (vgl. die ausführliche Darstellung in Rz. 17; Art. 8 Rz. 14 OECD-MK).

99

Verwendung, Wartung oder Vermietung von Containern gem. Abschn. 2 des Prot. Auch die Gewinne aus der Verwendung, Wartung oder Vermietung von Containern (einschließlich Trailern und zugehöriger Ausstattung für die Beförderung von Containern) im Zusammenhang mit dem Transport von Gütern oder Waren fallen in den Anwendungsbereich von Art. 8 DBA-Indien, wenn diese Tätigkeiten zum Betrieb von Seeschiffen im internationalen Verkehr gehören. Eine entsprechende Regelung ist in Art. 8 Abs. 2 Buchst. b DBA-Großbritannien enthalten (vgl. insoweit die Darstellung in Rz. 92). Wenn jene ...

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