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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA 2014

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Allgemeines. Der Vorrang der Spezialregelung vor Art. 7 DBA-Belgien ergibt sich — anders als im OECD-MA 2014 und lediglich klarstellend — ausdrücklich aus der Einleitung in Art. 8 Abs. 1 DBA-Belgien; eine sachliche Abweichung vom OECD-MA 2014 ist damit jedoch nicht verbunden. Die in Art. 8 Abs. 3 OECD-MA 2014 enthaltene Regelung zum Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung an Bord eines Schiffes findet sich mit Abweichungen in Art. 4 Abs. 4 DBA-Belgien wieder. Hingegen fehlt Art. 8 Abs. 4 OECD-MA 2014 ganz. Über den Regelungsbereich des Art. 8 OECD-MA 2014 hinausgehend findet Art. 8 DBA-Belgien Anwendung auch auf den Eisenbahnbetrieb eines Vertragsstaats, der seine Tätigkeit auf das Hoheitsgebiet des anderen Staats ausdehnt.

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Personengesellschaften. Das DBA-Belgien weist gegenüber dem OECD-MA 2014 die Besonderheit auf, dass es, dem nationalen Steuerrecht Belgiens folgend, die Personengesellschaft selbst als ansässige Personen fingiert und diese als abkommensberechtigt behandelt (vgl. Art. 1, Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 sowie Art. 4 Abs. 1). Davon unberüh...

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