Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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E. Vorrang der Spezialartikel (Abs. 4)
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Keine Änderungen gegenüber dem OECD-MA 2008. Art. 7 Abs. 4 OECD-MA 2017 entspricht Art. 7 Abs. 7 OECD-MA 2008. Insoweit ergeben sich durch das „Update 2010“ keine Änderungen, sodass auf die Kommentierung zu Art. 7 (2008) Rz. 244 ff. verwiesen werden kann.