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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Regelungszweck

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Vermeidung der Doppelbesteuerung. Ausgehend von einer fremdvergleichskonformen Erstberichtigung durch einen Vertragsstaat fordert Art. 7 Abs. 3 Satz 1 OECD-MA 2017 zunächst die unmittelbare Gegenkorrektur durch den anderen Vertragsstaat. Geht der andere Vertragsstaat indessen davon aus, dass die Erstberichtigung einem Fremdvergleich nicht entspricht, eröffnet Art. 7 Abs. 3 Satz 2 OECD-MA 2017 die Möglichkeit, ein Konsultationsverfahren zu führen. Zweck eines solchen ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch eine detaillierte Prüfung der Finanzbehörden der beiden Vertragsstaaten und einer anschließenden Verhandlung mit dem Ziel, die Doppelbesteuerung zu beseitigen. Die Konsultation entspricht dabei regelmäßig einem Verständigungsverfahren nach Art. 25. Dieses ist durch den Steuerpflichtigen zu beantragen und bildet den Rahmen für eine mögliche Einigung, wobei kein Einigungszwang zwischen den Vertragsstaaten besteht. Eine Ausnahme besteht nur für den Fall, dass das einschlägige DBA ein obligatorisches Schiedsverfahren vorsieht bzw. die EU-Schiedskonventi...

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