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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

III. Umfang des Besteuerungsrechts des Betriebsstättenstaats (Abs. 1 Satz 2)

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Konkretisierung des Zurechnungsprinzips durch den Fremdvergleichsgrundsatz. Art. 7 Abs. 1 Satz 2 OECD-MA 2017 regelt das sog. Zurechnungsprinzip (zu Einzelheiten Art. 7 (2008) Rz. 86 ff.). Danach können Unternehmensgewinne in dem anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn sie „der Betriebsstätte gem. den Bestimmungen von Abs. 2 zuzurechnen sind“. Art. 7 Abs. 1 Satz 2 OECD-MA 2017 unterscheidet sich damit von seiner bisherigen Fassung des OECD-MA 2008 durch den expliziten Verweis auf Art. 7 Abs. 2. Dadurch wird klargestellt, dass die Zurechnung von Gewinnen zu einer Betriebsstätte unter Berücksichtigung der Unabhängigkeits- und Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte bzw. des Fremdvergleichsgrundsatzes zu erfolgen hat. Im Ergebnis wird dadurch ein direkter Bezug des Art. 7 Abs. 1 zu Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2017 hergestellt. Daraus ergeben sich im Wesentlichen zwei Konsequenzen. Aus dem Verweis des Art. 7 Abs. 1 Satz 2 OECD-MA 2017 auf Art. 7 Abs. 2 wird einerseits klargestellt, dass der Gesamtgewinn des Untern...

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