Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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3. Vermeidung der Doppelbesteuerung
301
Anwendung der Freistellungsmethode. Gewinne, die einer in den USA belegenen Betriebsstätte zuzuordnen sind, werden in Deutschland unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt (Art. 23 Abs. 3 Buchst. a DBA-USA). Einen Aktivitätsvorbehalt enthält das DBA-USA in Bezug auf Betriebsstättengewinne nicht.