Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
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Abweichungen zu Art. 7 OECD-MA. Art. 7 DBA-USA entspricht im Kern dem OECD-MA 2008. Es ergeben sich allerdings zwei wesentliche Ausnahmen: Einerseits bezieht sich die Vorschrift nicht auf „Gewinne eines Unternehmens“, sondern auf „gewerbliche Gewinne eines Unternehmens“, wobei Art. 7 Abs. 7 DBA-USA eine Definition der „gewerblichen Gewinne“ bestimmt. Der Begriff umfasst Einkünfte aus freiberuflicher oder sonstiger selbständiger Tätigkeit. Darüber hinaus werden Einkünfte aus der Vermietung beweglicher Sachen und der Vermietung oder Lizenzerteilung im Fall von kinematografischen Filmen oder Werken auf Film, Tonband oder einem anderen Reproduktionsträger für Rundfunk oder Fernsehsendungen erfasst. Die Definition der gewerblichen Gewinne in Art. 7 Abs. 7 DBA-USA schränkt infolgedessen den Anwendungsbereich des Art. 12 DBA-USA zugunsten von Art. 7 DBA-USA ein. Andererseits geht Nr. 7 des Protokolls zu Art. 7 DBA-USA im Hinblick auf die Betriebsstättengewinnabgrenzung von einer Anwendung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien unter Berücksichtigung der unterschied...