Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
282
Abweichungen zu Art. 7 OECD-MA. Art. 7 DBA-Österreich entspricht dem OECD-MA 2008. Darüber hinaus wird in Art. 7 Abs. 7 DBA-Österreich klargestellt, dass sich Art. 7 DBA-Österreich auch auf Einkünfte aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft bezieht. Handelt es sich in insoweit noch um eine Klarstellung, führt Art. 7 Abs. 7 DBA-Österreich ferner aus, dass sich die Vorschrift auch auf Sondervergütungen, die ein Gesellschafter einer Personengesellschaft von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, für die Gewährung von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezieht, erstreckt, wenn diese Vergütungen nach dem Steuerrecht des Vertragsstaats, in dem die Betriebsstätte gelegen ist, den Einkünften des Gesellschafters aus dieser Betriebsstätte zugerechnet werden. Infolgedessen sind — entgegen den allgemeinen Grundsätzen (vgl. Rz. 79 f.) — Sondervergütungen eines in Österreich ansässigen Mitunternehmers an einer deutschen Mitunternehmerschaft den (deutschen) Betriebsstättengewinnen zuzuordnen. Im Ergebnis is...