Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Anwendung einer uneingeschränkten Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte. Wenngleich sich Art. 7 DBA-Niederlande 2012 in seinem Wortlaut von Art. 7 OECD-MA 2010 unterscheidet, enthält er im Kern — insbesondere im Hinblick auf die Regelungen in Art. 7 Abs. 2 und 3 DBA-Niederlande 2012 — keine von Art. 7 OECD-MA 2010 abweichenden Grundsätze. Hinsichtlich der Auslegung von Art. 7 DBA-Niederlande 2012 kann daher auf die Kommentierung des Art. 7 OECD-MA 2010 verwiesen werden. Mithin ist die Anwendung des AOA gem. § 1 Abs. 5 AStG i.V.m. der BsGaV abkommensrechtlich gedeckt.