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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

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Abweichungen zu Art. 7 OECD-MA. Art. 7 DBA-Niederlande 2012 entspricht — trotz mitunter abweichendem Wortlaut — inhaltlich Art. 7 OECD-MA 2010. Damit handelt es sich bei dem DBA-Niederlande 2012 um ein DBA, welches in seinem Wortlaut auf dem AOA fußt (vgl. Art. 7 (2017) Rz. 15 ff.). Im Übrigen enthält Art. 7 Abs. 4 DBA-Niederlande 2012 eine Regelung, wonach das internationale Betriebsstättenprinzip aufgehoben wird, wenn ein Unternehmen in Deutschland oder den Niederlanden ansässig ist und in dem zum anderen Vertragsstaat gehörenden Teil eines grenzüberschreitenden Gewerbegebiets eine feste Geschäftseinrichtung unterhält. Schließlich betrifft Art. 7 Abs. 5 DBA-Niederlande 2012 den Fall der Verlegung einer in einem grenzüberschreitenden Gewerbegebiet befindlichen festen Geschäftseinrichtungen eines Unternehmens mit einem damit einhergehenden Wechsel des Besteuerungsrechts auf den anderen Vertragsstaat.

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