Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
253
Übereinstimmung mit Art. 7 OECD-MA. Art. 7 DBA-China entspricht Art. 7 OECD-MA 2008. Im Rahmen des Protokolls zu Art. 7 DBA-China äußern die Vertragsstaaten ihre Bereitschaft, sich in Auslegungs- und Anwendungsfragen dieses Artikels auf den Kommentar zum OECD-MK 2008 zu beziehen.