Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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b) Die (mögliche) Relevanz des Beihilferechts für DBA
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Überblick über den Diskussionsstand in der Literatur. Wie sich das Beihilferecht in der Praxis auf das Recht der DBA auswirken wird, ist bislang noch weitgehend unklar, aber nicht gänzlich unerforscht. Dreh- und Angelpunkt der Diskussion ist dabei abermals das Tatbestandsmerkmal der Selektivität. Untersuchungen im Schrifttum verweisen insoweit auf Implikationen des DBA-Rechts für die Bestimmung des Referenzsystems, da neben dem mitgliedstaatlichen Recht auch einzelne DBA, Musterabkommen und Verhandlungsgrundlagen treten, sodass fraglich sein kann, was in einem grenzüberschreitenden Sachverhalt die referenzielle Normalbesteuerung ausmachen soll und in welchem Verhältnisse diese Regelungen zueinander stehen. Die Kommission folgte dabei in jüngerer Zeit dem Trend zu einem weiten Referenzsystem und tendiert dazu, ihrer Prüfung bspw. das gesamte Körperschaftsteuerrecht zugrundezulegen; dieses beinhalte auch die von einem Staat abgeschlossenen DBA. Bevor die Kommission diesen Weg einschlug, wurde die territorial beschränkte Beg...