Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Buchführung der Betriebsstätte

119

Vorrang der direkten Methode. Der Gewinn der Betriebsstätte war bereits nach bisheriger Auffassung der OECD (vgl. Art. 7 Rz. 52 OECD-MK 2008), der Finanzverwaltung und der Rspr. vorrangig nach der direkten Methode zu ermitteln (zur globalen Gewinnermittlungsmethode vgl. Rz. 229 ff.). Denn nur durch die direkte Methode lässt sich der Betriebsstättengewinn auf Basis einer eigenen Buchführung unter Berücksichtigung der Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte bestimmen (vgl. Art. 7 Rz. 16 OECD-MK 2008). Dies S. 517 gilt umso mehr nach Ausweitung des § 1 AStG auf Betriebsstätten und die Implementierung des AOA in innerstaatliches Recht. Denn insoweit ist bereits nach innerstaatlichem Recht die Betriebsstätte wie ein eigenständiges und unabhängiges Unternehmen zu behandeln und die unternehmensinternen Liefer- und Leistungsbeziehungen mit ihrem Stammhaus zu identifizieren und fremdüblich abzurechnen (vgl. zu Einzelheiten Rz. 42 ff.). Infolgedessen ist im Ergebnis für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, die ...

Daten werden geladen...