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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Unternehmen

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Fehlende abkommensrechtliche Definition. Weder Art. 7 noch Art. 3 enthalten eine Definition des Begriffs „Unternehmen“. Vielmehr bestimmt Art. 3 Abs. 1 Buchst. c, welcher im Rahmen des „Update 2000“ (vgl. S. 481 Rz. 27) aufgenommen wurde, lediglich, dass sich der Ausdruck „Unternehmen“ auf die „Ausübung einer Geschäftstätigkeit bezieht“. Der Begriff der „Geschäftstätigkeit“ bleibt indessen undefiniert; Art. 3 Abs. 1 Buchst. h stellt nur klar, dass der Begriff auch die Ausübung einer freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit erfasst. Damit wird deutlich, dass die „Selbständigkeit“ ein wesentliches Merkmal der Geschäftstätigkeit und damit ein wesentliches Merkmal des Unternehmens darstellt (vgl. Rz. 53). Eindeutige Hinweise, was neben einer freiberuflichen und selbständigen Tätigkeit den Kernbereich der „Geschäftstätigkeit“ bildet, enthält das OECD-MA nicht.

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Abkommensautonome Auslegung. Aufgrund der fehlenden eindeutigen Definition des „Unternehmens“ im OECD-MA wird — auf Grundlage des Art. 3 Abs. 2 — sowohl im Schrifttum als auch von Finan...

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