Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
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Keine Abweichungen zum OECD-MA. Art. 6 DBA-Österreich entspricht Art. 6 OECD-MA 1977, d.h. vor der Abschaffung von Art. 14 OECD-MA a.F. und Einbeziehung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in die Unternehmensgewinne i.S. des Art. 7 OECD-MA.