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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

170

Allgemeines. Art. 4 DBA-Niederlande a.F. weicht erheblich von Art. 6 OECD-MA ab. Die Regelung enthält weder eine eigenständige Begriffsdefinition des unbeweglichen Vermögens noch einen Verweis auf das jeweilige Recht des Belegenheitsstaats zur Qualifikation des unbeweglichen Vermögens (vgl. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 S. 448 OECD-MA). Es fehlt auch ein dem Art. 6 Abs. 2 Satz 2 OECD-MA entsprechender Positiv- und Negativkatalog.

171

Art. 4 Abs. 1 DBA-Niederlande a.F. Art. 4 Abs. 1 DBA-Niederlande a.F. enthält anstelle der Einbeziehung der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben einen Klammerzusatz, mit dem das Zubehör erfasst wird. Außerdem regelt Abs. 1 durch die Formulierung „hat der andere Staat das Besteuerungsrecht“ das ausschließliche Besteuerungsrecht des Belegenheitsstaats.

172

Art. 4 Abs. 2 DBA-Niederlande a.F. Art. 4 Abs. 2 DBA-Niederlande a.F. entspricht im Wesentlichen Art. 6 Abs. 3 OECD-MA. Es wird allerdings klargestellt, dass die Einkünfte aus der Nutzung des unbeweglichen Vermögens einschließlich der Einkünfte aus land- und fors...

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